"1. Die Steuerveranlagungen Gemeinde- und Kantonssteuern sowie Bundessteuern des Rekurrenten der Jahre 2010 bis 2016 seien zu revidieren. Die Einwohnergemeinde S. und der Kanton Aargau seien zu verpflichten, die unrechtmässig bezogenen Steuern der Jahre 2010 bis 2016 mit gesetzlichem Vergütungszins sei Bezug wie folgt rückzuerstatten: 1.1 Die Veranlagung 2010 sei um die Aufrechnungen Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit CHF 50'000.— und Wertschriftenertrag CHF 500.— zu korrigieren.