12. Mit Entscheid vom 9. Dezember 2020 wies die Regionale Steuerkommission R. – S. – T. die Einsprache gegen die Revisionsverfügungen der -5- Steuerveranlagungen der Gemeinde-, Kantons- sowie der direkten Bundessteuern 2010 bis 2016 ab. 13. Den Einspracheentscheid vom 9. Dezember 2020 (Zustellung am 11. Dezember 2020) hat A. und D. mit unter Berücksichtigung der Gerichtsferien rechtzeitigem Rekurs vom 28. Januar 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Er lässt die folgenden Begehren stellen: