3. Die Ermessensveranlagungen der Jahre 2010 bis 2016 seien um das jeweils aufgerechnete Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit zu reduzieren. 4. Die Ermessensveranlagungen der Jahre 2010 bis 2016 seien um die tatsächlich erzielten Renteneinkünfte (IV-Rente und BVG-Rente) anzupassen. 5. Eventualiter seien die Veranlagungen 2010 bis 2016 in Wiedererwägung zu ziehen und gemäss den Anträgen 3. und 4. neu zu eröffnen." 11. Am 24. November 2020 wurde antragsgemäss eine Einspracheverhandlung durchgeführt.