9. Mit den Revisionsverfügungen vom 11. Dezember 2018 betreffend Kan- tons- und Gemeindesteuern 2010 – 2016 und direkte Bundessteuern 2010 – 2016 wies die Delegation der Regionalen Steuerkommission R., S. und T. das Gesuch um Revision ab. 10. Gegen die Revisionsverfügungen vom 11. Dezember 2018 (Versanddatum 18. Februar 2019) erhob der Vertreter von A. und D. mit Schreiben vom 21. März 2019 Einsprache und stellte die folgenden Begehren: "1. Die angefochtenen Revisionsentscheidungen seien aufzuheben. 2. Unterzeichnetem Anwalt seien die gesamten Steuerakten des Steuerpflichtigen A. seit 2010 zur Einsichtnahme zuzustellen.