Gegenstand Einspracheentscheid der Steuerkommission R._____ - S._____ - T._____ vom 9. Dezember 2020 betreffend Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuern 2010 - 2016 -2- Das Gericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Verfügung vom 19. Oktober 2012 wurden A. und D. von der Steuerkommission S. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2010 nach Ermessen zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 98'800.00 veranlagt. Die Veranlagung ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.