9.3. Die Einbuchung der Schulden im Jahr 2016 ist damit so oder anders periodenfremd. Die von der Steuerkommission akzeptierte Einbuchung der Schulden erfolgte damit zu Recht "erfolgsneutral". - 17 - 10. Der Rekurrent lässt zur Berechnung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit inklusive Liquidationsgewinn keine Ausführungen machen. Eine Überprüfung durch das Spezialverwaltungsgericht zeigt keine Mängel, so dass die Berechnung der Vorinstanz zu bestätigen ist. 11. Der Rekurs ist dementsprechend abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann.