9. 9.1. Es steht fest, dass der Rekurrent die von seinem Vater generierten Schulden im Gesamtbetrag von CHF 1'937'268.00 mit dem Vertrag vom 23. Februar 2016 übernahm. Es ist unbestritten geblieben, dass es sich dabei um Geschäftsschulden (Schulden des Geschäftsvermögens) handelt. Das kann für eine Bilanzierung im Jahr 2016 sprechen. 9.2. 9.2.1. Hingegen darf das im Verfahren der paulianischen Anfechtung ergangene Urteil des Bundesgerichtes vom 25. April 2014 nicht ausser Acht gelassen - 16 -