gefunden haben. Entgegen dieser unzutreffenden Auffassung sei dieser jedoch relevant. Im Bericht der Abteilung Landwirtschaft des Kantons Aargau an das Regionale Betreibungsamt T. vom 8. September 2014 sowie dem zugehörigen Schätzungsbericht (nachfolgend: Bericht Landwirtschaft) sei zwar ein Verkehrswert in der Grössenordnung von CHF 3.2 Mio. bestätigt worden. In den Ausführungen sei jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass im Falle einer Zwangsverwertung die bodenrechtlichen Einschränkungen "Realteilungsverbot", "Höchstpreisbeschränkung" und "Rechte der Verwandten" ausser Kraft gesetzt würden. Damit sei die Begründung des LE KStA, wonach eine Aktivierung der nachträglichen