7.5. In der Replik wurde ausgeführt, die Passivierung der Schuldübernahme von CHF 1'891'268.20 sei erstmals per 31. Dezember 2016 ausgewiesen worden. Die Passivposition sei in der Höhe von den Steuerbehörden – wenn auch als erfolgsneutraler Vorgang – bestätigt und damit anerkannt worden. Nach der von den Steuerbehörden vertretenen Ansicht soll mit dem Schuldzugang kein Eigenkapitalverzehr von CHF 1'394'839.56 statt- - 12 -