Die übernommenen Schulden von CHF 1'891'268.20 könnten auch nicht als zusätzliche Anlagekosten im Rahmen der Betriebsübernahme qualifiziert werden, da kein ergänzender Kaufvertrag mit Grundbucheintrag gemacht worden sei. Der Hof sei 2008 rechtsgültig vom Rekurrenten gekauft worden. Es seien periodenfremde Forderungen vom Rechtsvorgänger übernommen worden und keine Aktiven. Da die Forderungen bereits vor dem 1. Januar 2016 bestanden hätten, sei das Konto 2504 "Verlustscheine Dritter" erfolgsneutral zu korrigieren. Es gebe auch keine Erhöhung der Bilanzsumme, da Forderungen übernommen würden, die schon beim Rechtsvorgänger Aufwand gewesen seien.