Der Hof sei dem Rekurrenten vom Vater gemäss BGBB verkauft worden. Die Anlagekosten im Zeitpunkt der Hofübernahme im Jahr 2008 von CHF 2'214'173.00 seien gemäss § 97 StG "aufgeschoben" worden. Sie seien für die Liquidation im Jahr 2016 massgeblich, da der Rekurrent keine Investitionen getätigt habe. Der Rekurrent habe Abschreibungen von CHF 137'534.00 vorgenommen. Der Buchwert habe am 1. Januar 2016 CHF 1'799'132.00 betragen. Da der Buchwert und der Verkaufspreis unter den Anlagekosten lägen, unterstehe der gesamte Gewinn der Einkommenssteuer.