Verrechnung des Inventars mit dem Kaufpreis verrechnet werden könnte. Im Verfahren der paulianischen Anfechtung sei sodann der Übernahmepreis von CHF 1'936'656.00 bestätigt worden. Dieser Wert werde im Rekurs nicht bestritten. In Berücksichtigung dieses Übernahmepreises hätten die Schulden von C. (Vater) von CHF 3.8 Mio. weit über dem Verkehrswert von CHF 3.2 Mio. gelegen. Eine Aktivierung wäre dementsprechend zu einem Wert, der den Schulden entsprochen hätte, handelsrechtlich (Marktwert als Höchstpreis) gar nicht zulässig gewesen.