7.2.3. Im Einspracheentscheid wurde ausgeführt, Gegenstand der Einsprache seien einzig die Schulden. Die Schulden von CHF 1'891'268.00 stammten vom Vater des Rekurrenten und seien von diesem in der Buchhaltung auch erfolgswirksam berücksichtigt worden. Die für den Rekurrenten massgeblichen Anlagekosten bestimmten sich nach dem Stand bei der letzten steu- - 10 -