Der Rekurrent habe eine Schuldanerkennung abgegeben und sich zur Rückzahlung der mit Verlustscheinen verbrieften Forderungen verpflichtet. Aufgrund der Schuldübernahme sei festzustellen, dass sich aus der Liquidation des Betriebes ein Verlust von mindestens CHF 1'330'539.85 (Schulden von CHF 1'891'268.00 abzüglich Gewinn von CHF 560'728.00) ergebe.