7. 7.1. Im Veranlagungsverfahren setzte die Steuerkommission Q. das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit wie folgt fest: "Reingewinn Konto 2991 149'573 PA Unkosten gemäss Merkblatt NL 1/2007 4'140 Liquidation und Schulderlass gem. Zusammenstellung 560'728 Konto 5000 nicht ausgewiesene Löhne 5'000" In der Abweichungsbegründung wurden der "Liquidationsgewinn und Schulderlass" sowie die Schuld per 31. Dezember 2016 wie folgt ausgewiesen: -8-