Dabei übernahm die D. AG zwecks Abwendung der Pfandverwertung der Grundstücke die Verlustscheine von zwei Gläubigergruppen von total CHF 1'891'268.20 zum Kaufpreis von CHF 1.28 Mio. E. verpflichtete sich, nach Ausübung seines Kaufrechtes und Übernahme des Landwirtschaftsbetriebes zum Preis von CHF 1.98 Mio. die Kosten für die Löschung der Vormerkungen der Pfändung von ca. CHF 46'000.00 zu übernehmen. Der Rekurrent erklärte im Gegenzug, für den Gesamtbetrag von CHF 1'891'268.80 bzw. für das Gesamttotal der Verlustscheine des ursprünglichen Schuldners C. (Vater des Rekurrenten) gegenüber der D. AG als Schuldner uneingeschränkt zu haften und die Kosten für den