6.3. 6.3.1. Am 23. Februar 2016 schlossen der Rekurrent einerseits und die D. AG sowie E. anderseits die Vereinbarung betreffend "Schuldübernahme und Anerkennung Verlustscheine mit Rückzahlungsverpflichtung" ab. Dabei übernahm die D. AG zwecks Abwendung der Pfandverwertung der Grundstücke die Verlustscheine von zwei Gläubigergruppen von total CHF 1'891'268.20 zum Kaufpreis von CHF 1.28 Mio. E. verpflichtete sich, nach Ausübung seines Kaufrechtes und Übernahme des Landwirtschaftsbetriebes zum Preis von CHF 1.98 Mio. die Kosten für die Löschung der Vormerkungen der Pfändung von ca. CHF 46'000.00 zu übernehmen.