"Die Einsprache wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. Das steuerbare Einkommen verbleibt unverändert bei CHF 708'000. Die Geschäftsschulden der Steuerbilanz werden erfolgsneutral um CHF 1'891'268 erhöht. Das steuerbare Vermögen verbleibt dennoch unverändert bei CHF 0." 5. Den Einspracheentscheid vom 3. Dezember 2020 (Zustellung am 9. Dezember 2020) hat A. mit Rekurs vom 22. Januar 2021 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen mit folgenden Anträgen: