2. Dementsprechend sei der Verlust aus Liquidation gemäss nachstehenden Ausführungen auf mindestens CHF 1'330'539.85 festzustellen und mit den laufenden Einkünften zu verrechnen bzw. das Steuerbare Einkommen mit CHF 0.00 zu veranlagen. 3. Am 18. Dezember 2019 fand eine Einspracheverhandlung statt. 4. Mit Entscheid vom 3. Dezember 2020 beurteilte die Steuerkommission Q. die Einsprache wie folgt: