Zusammen mit dem vom Rekurrenten in seiner bereits im Veranlagungsverfahren eingereichten Aufstellung 'Unterhaltskosten' abgegebenen 'Kommentar' (z.B. Unterhalt Holzteile an Fassade) zu den einzelnen Quittungen wird genügend klar, wozu die eingekauften Materialien verwendet wurden (bei allfälligen Unklarheiten bezüglich einzelner Positionen sind zusätzliche Abklärungen zu treffen). Unter diesen Umständen geht es nicht an, dass die Steuerbehörden all diese Ausgaben, ohne sich damit im Einzelnen zu befassen, einfach ermessensweise (vorliegend im Einspracheverfahren um 1/3) kürzen.