Alle Quittungen haben einen (mehr oder weniger klaren) Hinweis darauf, was gekauft wurde (z.B. Schneckenkörner, Javelwasser, Schleifblatt, Ameisenmittel etc.). Zusammen mit dem vom Rekurrenten in seiner bereits im Veranlagungsverfahren eingereichten Aufstellung 'Unterhaltskosten' abgegebenen 'Kommentar' (z.B. Unterhalt Holzteile an Fassade) zu den einzelnen Quittungen wird genügend klar, wozu die eingekauften Materialien verwendet wurden (bei allfälligen Unklarheiten bezüglich einzelner Positionen sind zusätzliche Abklärungen zu treffen).