"Der Rekurrent hat für diverse Aufwendungen (meist kleinere Beträge), die er als Liegenschaftsunterhalt abziehen will, Kopien von Kassenquittungen verschiedenster Lieferanten eingereicht. Alle Quittungen haben einen (mehr oder weniger klaren) Hinweis darauf, was gekauft wurde (z.B. Schneckenkörner, Javelwasser, Schleifblatt, Ameisenmittel etc.).