Es werden jedoch auch Aufwendungen als in die massgebende Besitzesdauer fallend beurteilt, wenn sie der Grundeigentümer vor dem Erwerb des Grundstücks, aber im Hinblick auf diesen gemacht hat. Der Zeitpunkt der Bezahlung ist regelmässig ohne Bedeutung (Kommentar zum Zürcher Steuergesetz, 3. Auflage, Zürich 2013, § 221 StG ZH N 6 mit Hinweis auf die zürcherische Rechtsprechung).