3.5. Der Rekurrent beantragt im Rekurs sinngemäss, es seien die effektiven Anlagekosten gemäss den eingereichten Dokumenten zu berücksichtigen, mit Ausnahme des Kostenvorschlages für das Elektrische seines Bruders. -7- 4. 4.1. Das Spezialverwaltungsgericht hat zur Frage, ob auch Aufwendungen, welche vor dem Erwerb bzw. nach dem Verkauf einer Liegenschaft, d.h. nicht während der Besitzesdauer des Eigentümers von diesem geleistet wurden, als Anlagekosten berücksichtigt werden können, das Folgende ausgeführt (SGE vom 1. September 2021 [3-RV.2019.185]):