Die restlichen, vom Rekurrenten geltend gemachten Aufwendungen von total CHF 33'913.35 (vgl. "Zusammenstellung Ausbau X-Strasse 22 a" als Beilage zur Steuererklärung für Grundstückgewinne 2017) wurden nicht berücksichtigt, weil die Rechnungen vor dem 9. Mai 1996 (Datum des seinerzeitigen Kaufvertrages) stammen bzw. nicht dem Objekt oder dem Rekurrenten zugeordnet werden könnten. Auch die Kosten gemäss den Quittungen, welche keine Aussagekraft haben (z.B. Kassenbon H.), wurden nicht zum Abzug zugelassen (vgl. Einspracheentscheid).