3.4. In der Folge hat die Steuerkommission Q. nebst dem Veräusserungserlös von CHF 767'000.00 (CHF 795'000.00 abzüglich CHF 28'000.00 für Garagenplatz) und dem Kaufpreis von CHF 562'000.00 auch effektive Anlagekosten von CHF 15'042.00 berücksichtigt. Die restlichen, vom Rekurrenten geltend gemachten Aufwendungen von total CHF 33'913.35 (vgl. "Zusammenstellung Ausbau X-Strasse 22 a" als Beilage zur Steuererklärung für Grundstückgewinne 2017) wurden nicht berücksichtigt, weil die Rechnungen vor dem 9. Mai 1996 (Datum des seinerzeitigen Kaufvertrages) stammen bzw. nicht dem Objekt oder dem Rekurrenten zugeordnet werden könnten.