3.3. Gestützt darauf verlangte die Steuerkommission Q. vom Rekurrenten mit Schreiben vom 11. März 2019 den vollständigen Kaufvertrag vom 12. September 1996 ein. Nach Erhalt desselben forderte sie mit Schreiben vom 20. März 2019, gestützt auf den Inhalt des Kaufvertrages, zusätzlich den vollständigen Werkvertrag ein. Mit E-Mail vom 5. April 2019 nahm der Rekurrent dazu wie folgt Stellung: