Verpasster Liegenschaftsunterhalt oder Liegenschaftsunterhalt, welcher im ordentlichen Steuererklärungsverfahren mit dem Liegenschaftspauschalabzug abgegolten wurde, kann nicht nachträglich bei der Grundstückgewinnsteuer angerechnet werden. Abgesehen davon, dass der Nachweis, dass es sich ausschliesslich um wertvermehrende Aufwendungen von CHF 19'774.35 handelt, nehmen die eingereichten Kassa- Beleg[e] weder den Nachweis auf die Person, Herr A., noch den Nachweis auf das Objekt, X-Strasse 22a, Q.. Zur Beurteilung der Einsprache bitten wir Sie, bis zum 12. Januar 2019 folgende Dokumente/Unterlagen nachzureichen: