Als Aufwendungen anrechenbar sind unter anderem die Kosten für Planung, Bauten, Umbauten und andere Investitionen sowie die Kosten, die mit dem Erwerb und der Veräusserung des Grundstückes verbunden sind (§ 104 Abs. 1 lit. a und c StG). 3. 3.1. Das Gemeindesteueramt Q. hat den Rekurrenten am 13. Dezember 2018 zur folgenden "Aktenergänzung zur Beurteilung ihrer Einsprache" aufgefordert: