In teilweiser Gutheissung der Einsprache wurde die Grundstückgewinnsteuer auf CHF 17'096.00 festgesetzt. 5. Den Einspracheentscheid vom 21. Oktober 2020 (Versanddatum 15. Dezember 2020) hat A. mit rechtzeitigem Rekurs vom 12. Januar 2021 (Posteingang am 15. Januar 2021) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt sinngemäss den Antrag, -3- es seien die effektiven Anlagekosten gemäss den eingereichten Dokumenten zu berücksichtigen, mit Ausnahme des Kostenvorschlages für das Elektrische seines Bruders. Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.