1. Mit Kaufvertrag vom 22. September 2017 verkaufte A. die Liegenschaft Q. aaa (X-Strasse 22a) sowie Miteigentum Q. bbb zum Preis von CHF 795'000.00 an C. und D. als Gesamteigentümer infolge einfacher Gesellschaft. 2. Mit Verfügung vom 20. April 2018 veranlagte die Steuerkommission Q. A. für einen im Jahr 2017 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 236'530.00 bei einer Besitzesdauer von 22 Jahren und einem Steuersatz von 9 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 21'287.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 763'000.00 sowie pauschalierte Anlagekosten von CHF 526'470.00 zu Grunde.