7. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die persönlich sowie die geschäftlich stärksten Beziehungen des Rekurrenten eindeutig in Q. bestehen. Die eingereichten Privatkontoauszüge zeigen auf, dass der Rekurrent seine alltäglichen Einkäufe wie z.B. Lebensmittel-, und Apothekeneinkäufe im Kanton Aargau bzw. in der Umgebung von Q. tätigt. Die grosszügigeren Wohnverhältnisse sprechen (mindestens bis zur Kündigung des Mietvertrages per 31. Juli 2021) ebenso für einen steuerrechtlichen Wohnsitz in Q. Die gemeldeten Adressänderungen bzw. die Stationierung und Einlösung des Motorrades im Kanton XY vermögen an diese Würdigung nichts zu ändern. Gesamthaft betrachtet befindet sich der Lebens-