6.6.3. Es ist festzustellen, dass kein Vergleich des Stromverbrauchs und der Nebenkosten möglich ist und daher daraus keine Schlüsse in Bezug auf den Lebensmittelpunkt des Rekurrenten gezogen werden können. 6.7. 6.7.1. Weiter lässt der Rekurrent ausführen, dass er nach der Trennung von seiner Ehefrau und seinem Umzug auf den AC. die Adressänderung seiner Krankenkasse, seinen Banken und seinen Ärzten gemeldet habe. Weiter habe er bereits im Sommer 2020 sein Motorrad auf dem AC. stationiert und im Kanton XY eingelöst.