6.6.2. Der Rekurrent lässt geltend machen, dass er auf dem AC. deutlich mehr Strom verbraucht habe als in Q. Ein direkter Vergleich des effektiven Stromverbrauchs der 2.5 Zimmerwohnung auf dem AC. und der 3.5 Zimmerwohnung in Q. ist jedoch insofern nicht möglich, als eine individuelle Stromkostenabrechnung für die vom Rekurrenten bewohnte Wohnung auf dem AC. nicht eingereicht werden konnte. Ebenfalls können die Nebenkosten (Heiz- und Warmwasserkosten) der beiden Wohnungen nicht miteinander verglichen werden, da eine Aufstellung der Nebenkosten für die Wohnung auf dem AC. ebenfalls nicht eingereicht werden konnte.