Die restlichen drei bis vier Tage habe er zur Hauptsache auf dem AC. und teilweise bei seiner neuen Lebenspartnerin in der Ostschweiz verbracht. Der Mietvertrag für die Wohnung in Q. sei per Ende Juli 2021 aufgelöst worden. Zu Q. habe er seit der Aufgabe der Wohnung überhaupt keine Beziehung mehr. Seit er seine Wohnung in Q. aufgegeben habe, pendle er nun tageweise und 1-2 Mal in der Woche vom AC. nach U. und zurück. Wenn er berufsbedingt in den Aargau reise, tätige er dort oft auch kleinere Einkäufe und nehme Termine bei seinen langjährigen Fachärzten wahr. Die grösseren Einkäufe inkl. der Wochenendeinkäufe erledige gemäss der vereinbarten Aufgabenteilung seine neue Partnerin.