"1. Der angefochtene Einsprache-Entscheid sei aufzuheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inklusive Ersatz der Mehrwertsteuer)." Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 7. A. liess eine Replik einreichen. 8. Mit Schreiben vom 14. April 2023 ersuchte das Spezialverwaltungsgericht A. um weitere Unterlagen. Aufforderungsgemäss liess A. mit Schreiben vom 26. Mai 2023 die einverlangten Unterlagen einreichen. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: