4.5. 4.5.1. Der Vertreter des Rekurrenten macht geltend, er habe am 29. April 2021 das Steueramt R. mittels E-Mail darüber informiert, dass er gegen die Steuerveranlagung 2019 Einsprache erheben wolle und dieses um Prüfung des Entwurfes der Einsprache gebeten. Weil das der Einsprache beigelegte Arztzeugnis aus dem Jahr 2020 vom Steueramt R. als ungenügend bezeichnet wurde, die Daten der Steuererklärung 2019 aufgrund technischer Probleme bei Easy Tax im April 2021 nicht mehr eingelesen werden konnten und die Ärztin des Rekurrenten das neue Zeugnis erst am 17. Mai 2021 habe ausstellen können, sei die Einsprache erst im Mai 2021 erfolgt.