4.4. 4.4.1. Das vorliegende Arztzeugnis gilt für den Zeitraum "Januar bis März 2021". Auch wenn davon ausgegangen wird, dass der Rekurrent in diesem Zeitraum aufgrund seiner schweren Depression weder in der Lage war, selbst eine Einsprache zu verfassen noch damit eine Drittperson zu beauftragen, sind die Voraussetzungen für eine Wiederherstellung der Einsprachefrist nicht erfüllt, denn ein Rechtsmittel muss innert 30 Tagen nach Wegfall des Hinderungsgrundes eingereicht werden. Aufgrund des Arztzeugnisses ist davon auszugehen, dass die krankheitsbedingte Unfähigkeit des Rekurrenten, administrative Angelegenheiten zu erledigen, Ende März 2021 weggefallen ist.