4.3. Der Vertreter des Rekurrenten beruft sich zur Begründung der verspäteten Einsprache auf ein "Ärztliches Zeugnis" von Dr. med. D., Spezialarzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, T., vom 17. Mai 2021. Darin wird das Folgende ausgeführt: "Herr A. fiel von Januar bis März 2021 in eine schwere Depression. Zwei belastende Ereignisse trugen massgebend dazu bei. [ ] Er war aus diesem Grund nicht in der Lage, die anstehenden administrativen Angelegenheiten zu erledigen. Der Patient ist schon seit längerer Zeit bei mir in Behandlung."