Der Rekurrent äussert sich zu den fehlenden Einnahmen und macht geltend er hätte bei einer Aufrechnung von CHF 6'000.00 einen zusätzlichen Umsatz von CHF 12'000.00 machen müssen, also 1'200 Burger mehr verkaufen müssen. Der Rekurrent berücksichtigt bei seiner Argumentation nicht, dass in der Aufrechnung von CHF 6'000.00 nicht allein die fehlenden Einnahmen enthalten sind. Es wurde auch der Umstand berücksichtigt, dass aufgrund der fehlenden Agenda nicht nachvollzogen werden kann, wann der Rekurrent seiner Geschäftstätigkeit nachging. Weiter hat der Rekurrent generell verunmöglicht, dass die Ein- und Ausgaben nachvollziehbar wären, da er kein ordentliches Kassabuch führte.