Bei vielen Buchungen fehlen Angaben zum Gegenstand des Bezugs; es steht einzig z.B. "Prodega", "Div." oder "Markt". Es ist unklar, was der Rekurrent mit der Unterscheidung Bar und Kasse aussagen will. Es ist festzuhalten, dass ein Minussaldo bei einem Kassakonto schlicht nicht möglich ist. Folglich stimmte der vom Rekurrenten angegebene Saldo nicht mit dem tatsächlichen Kassenbestand überein. Der Rekurrent führt selbst aus, dass der Minussaldo wahrscheinlich nicht korrekt sei. Damit anerkennt der Rekurrent, dass das Kassenbuch nicht ordnungsgemäss geführt wurde und eine Ermessensveranlagung vorgenommen werden musste.