5.2. Am 22. April 2020 wurde der Rekurrent mit einem Aktenergänzungsschreiben aufgefordert, die Agenda 2019 nachzureichen, sowie aufzuzeigen, wie bei der selbständigen Erwerbstätigkeit den privaten Kostenanteilen (Naturalbezüge, Fahrzeugkosten usw.) Rechnung getragen wurde. Der Rekurrent reichte die Detail-Postenauszüge seines Privatkontos (bbb, bei der D.) vom 9. Dezember 2018 bis zum 30. Dezember 2019 ein sowie zwei Exceltabellen mit Auflistungen von Einnahmen, welche die handschriftlichen Titel "Einzahlung Geschäftskonto" und "Bar Einnahmen" tragen. -8-