3.2. Mit Einspracheentscheid und Vernehmlassung hielt die Steuerkommission Q. fest, der Steuerpflichtige verkaufe Hamburger, Pommes und Getränke in einem Imbisswagen. Im Veranlagungsverfahren seien die Agenda sowie das Originalkassabuch einverlangt worden. Die Agenda werde elektronisch im Natel über Termine geführt. Statt eines Kassabuchs werde eine Excelliste erstellt. Die Kasse werde abends in einer Excelliste nacherfasst, wobei die den Kunden ausgehändigten Bons als Referenz dienen würden. Die Excelliste der Einnahmen und Ausgaben zeige einen Minussaldo bis Juni 2019.