Als Einzelfirma könne er alle Aufwendungen seines Geschäfts an den Steuern abziehen. Deshalb sei es ihm als richtig erschienen, von Anfang an die Beträge einzugeben, obwohl der Saldo dann mit Minus starte. Der Minussaldo sei wahrscheinlich nicht korrekt, er könne diesen aber erklären. Die Aufrech- -4- nung von CHF 6'000.00 infolge mangelhafter Aufzeichnung sei eine Frechheit. Das bedeute nämlich, dass er ca. CHF 12'000.00 mehr Umsatz generiert hätte. Dafür hätte er 1'200 Burger mehr verkaufen müssen. Er verlange, dass die CHF 6'000.00 gestrichen würden.