Er kenne mehrere Personen, welche die Exceltabelle als Kassabuch nutzen würden. Er habe keine Einträge nachträglich geändert und es sei alles nachvollziehbar. Wenn die Texte ungenügend seien, hätte die Steuerkommission Q. die kompletten Rechnungen dazu ansehen können. Die Steuerkommission S. habe nie die Unterlagen verlangt, in denen seine Rechnungen abgelegt seien. Der Minussaldo sei entstanden, weil er seinen Foodtruck umgebaut habe. Dies habe er aus seinem Privatvermögen bezahlt. Am 6. August 2019 habe er auf Empfehlung von Herrn C. des Regionalen Steueramtes S. ein Geschäftskonto eröffnet. Als Einzelfirma könne er alle Aufwendungen seines Geschäfts an den Steuern abziehen.