4. Mit Entscheid vom 24. November 2021 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. 5. Den Einspracheentscheid vom 24. November 2021 (Zustellung am 7. Dezember 2021) hat A. mit Rekurs vom 14. Dezember 2021 (Postaufgabe am 15. Dezember 2021) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt folgenden: "Antrag: Ich Beantrage, dass die Aufrechnung von 6000.- Abgewiesen wird." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Die Steuerkommission Q. und das Kantonale Steueramt (nachfolgend KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses.