Die Steuererklärungen 2018 und 2019 wurden nicht eingereicht, weshalb die Behauptungen der Rekurrenten im Rahmen der Prüfung der Liegenschaftsunterhaltskosten nicht verifiziert werden können. Auch aus den eingereichten Steuererklärungen 2016 und 2017 kann nichts abgeleitet werden, da in diesen Jahren lediglich die pauschalen Liegenschaftsunterhaltskosten von je CHF 3'777.00 deklariert wurden. Aus den aufgelegten Fotos kann – entgegen der Aussage der Rekurrenten – ebenso wenig herausgelesen werden, ob bereits im Jahr 2016 oder erst später mit dem Umbau begonnen wurde.