6. 6.1. 6.1.1. Wie bereits ausgeführt, machten die Rekurrenten im Veranlagungs- und im Einspracheverfahren geltend, dass sie mit ihrer Familie die Liegenschaft in Q. bewohnen würden. Sie würden sich gegenseitig unterstützen und auch sämtliche Rechnungen gemeinsam bezahlen. Im Rekurs wurde sodann ausgeführt, dass der Bruder den Hypothekarzins bezahlt habe.