Die Steuerkommission Q. rechnet Ihnen daher weitere Einkommen nach Ermessen über CHF 100'000.00 auf. […]" Die Veranlagungsverfügung nach (teilweisem) Ermessen geht von einem steuerbaren Einkommen von CHF 100'866.00 aus. Zum deklarierten Einkommen wurden zusätzlich "Einkünfte aus weiteren Vergütungen" von CHF 100'000.00 aufgerechnet. Diese Aufrechnung ist strittig.