3.4. Die Steuerkommission Q. eröffnete daraufhin am 23. Juli 2020 die Veranlagungsverfügung mit (teilweiser) Ermessensveranlagung mit folgender Abweichungsbegründung: "Ziffer 1.3 Einkünfte aus weiteren Vergütungen Sie haben unsere Aktenergänzungsschreiben (2. & 3. Aktenergänzung im Veranlagungsverfahren) die von uns einverlangten Unterlagen nur teilweise eingereicht bzw. haben uns bloss Unterlagen zu Ihrer Firma E. GmbH zugestellt. Der Nachweis über die Bestreitung Ihrer Lebenshaltungskosten haben Sie belegmässig nicht erbracht.